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Verwaltung und Sistierung Zahlstellenregister (ZSR) 

Verwaltung und Sistierung Zahlstellenregister (ZSR) 

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Autor*in(nen)/Quelle:
santéservices

Das Zahlstellenregister (ZSR) der santéservices ag dient als umfassendes Verzeichnis der Leistungserbringer, insbesondere für die Erfassung, Prüfung und Bearbeitung von Rechnungen medizinischer Leistungserbringer, ohne dabei direkten Einfluss auf die Leistungsabrechnung zu nehmen. Das ZSR bildet zudem die Grundlage für Statistiken, welche die Krankenversicherer gemeinsam oder individuell erstellen (Art. 56 KVG und Art. 76 KVV). Darüber hinaus ist das ZSR Bestandteil der Aufsichtsdaten des Bundesamtes für Gesundheit (Art. 28 KVV).

Der Schweizerische Hebammenverband nutzt das ZSR zudem für die Ermittlung der Anzahl aktiv tätiger Hebammen. Deshalb empfiehlt der SHV, in folgenden Fällen die ZSR-Nummer direkt im Online-Portal www.zsrnext.ch oder per E-Mail an zsr@santeservices.ch zu sistieren (beenden): 

  • Aufgabe der Praxistätigkeit, beispielsweise aufgrund einer Pensionierung
  • Beendigung der Tätigkeit, beispielsweise aufgrund eines Wegzugs oder eines Tätigkeitswechsels in einen anderen Kanton
  • Längerer Unterbruch der Tätigkeit, beispielsweise aufgrund von Mutterschaft oder eines Auslandaufenthalts

Die Sistierung ist jeweils auf Ende des Monats möglich. Sie kann bis zu fünf Monate rückwirkend ab dem Datum des Antrags oder maximal sechs Monate vor der geplanten Sistierung beantragt werden. 

Wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird, kann die eigene ZSR-Nummer im Online-Portal www.zsrnext.ch reaktiviert werden, sofern alle erforderlichen Voraussetzungen und kantonalen Bewilligungen vorliegen. Eine Reaktivierung der ZSR-Nummer kann grundsätzlich bis zu sechs Monate im Voraus oder rückwirkend vorgenommen werden.

Die Reaktivierung ist grundsätzlich kostenlos, sofern alle geschuldeten ZSR-Gebühren bezahlt sind. Je nach Kanton können jedoch zusätzliche kantonale Gebühren anfallen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund kantonaler Vorgaben eine neue OKP-Zulassung geprüft und erteilt werden muss. 

Für die Verwaltung der ZSR-Nummer steht das Online-Portal www.zsrnext.ch zur Verfügung. Ergänzende Informationen und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.santeservices.ch/branchensysteme/register/faq-zsr/ zu finden. 

Autor*in(nen)/Quelle:
santéservices
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