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Umsetzung Art. 29 KVG: Alle Anträge beim BAG eingereicht – erste Rückmeldungen treffen ein

Umsetzung Art. 29 KVG: Alle Anträge beim BAG eingereicht – erste Rückmeldungen treffen ein

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SHV

Rückblick

Seit Juli 2026 sind nun sämtliche Anträge im Rahmen der Umsetzung von Art. 29 KVG beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht: Dies betrifft die nötigen Arzneimittel, die gemäss den Taxpunktwert-Verträgen verhandelten MiGeL-Positionen sowie die eingereichten Analysen bei Mutter und Kind und einen Antrag auf Revision des Art. 15 KLV „Stillberatung“. Der SHV hatte diese umfangreichen Anträge – basierend auf dem im Sommer 2025 erarbeiteten Grundlagendokument zu sämtlichen Hebammentätigkeiten bei Mutter und Kind – gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Fachexpertinnen erarbeitet (mehr dazu im Hintergrundartikel «Umsetzung Art. 29 KVG – Leistungen von Hebammen auf Verordnungsstufe» auf obstetrica.ch).

Wie geht es nun weiter?

Mit der Einreichung ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen. Das BAG prüft jeden einzelnen Antrag im Detail und kann bei Bedarf Zusatzdokumente nachfordern oder Sitzungen zur Klärung offener Fragen ansetzen – dieser Austausch zieht sich häufig über viele Wochen hin.

Erst danach werden die Anträge an die zuständigen ausserparlamentarischen Kommissionen weitergereicht:

Beide Kommissionen sind ausserparlamentarische Gremien, die vom Bundesrat für eine vierjährige Amtsperiode (aktuell bis Ende 2027) gewählt werden. Die ELGK zählt 18, die EAMGK 16 Mitglieder; beide sind gesetzlich verpflichtet, ihre Zusammensetzung nach Geschlecht, Sprache, Region und Alter ausgewogen zu gestalten. Die Kommissionen selbst entscheiden nicht abschliessend, sondern beraten das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und geben eine Empfehlung ab – positiv oder negativ. Laut BAG ist Lobbying in diesen Gremien unerwünscht. Den definitiven Entscheid über die Aufnahme einer Leistung in die Krankenversicherung fällt letztlich der Bundesrat.

Die Kommissionen können einzelne Anträge auch zurückstellen und weitere Unterlagen nachfordern, bevor sie abschliessend beraten. Genau das ist nun bei einem unserer Anträge geschehen (siehe unten).

Aktueller Stand: Rückmeldungen des BAG vom 31. August 2026

In den vergangenen Wochen sind gleich mehrere Rückmeldungen des BAG zu laufenden SHV-Anträgen eingetroffen:

1. Analysenliste-Positionen beim Neugeborenen (Bilirubin, Blutgruppen)

ELGK und EAMGK-AL haben an ihrer letzten Sitzung über unsere Anträge zur Kostenübernahme durch die OKP für folgende Analyseliste-Positionen beraten:

  • 1206.00 «Bilirubin, direkt»
  • 1207.00 «Bilirubin, gesamt»
  • 1013.00 «ABO-Blutgruppen und RH1 (D)-Antigen-Bestimmung»
  • 1281.10 «Erythrozyten, direkter Anti-Humanglobulintest»

Bei den Positionen 1206.00 und 1207.00 (Bilirubin) konnten beide Kommissionen abschliessend beraten und eine Empfehlung zuhanden des EDI abgeben. Die entsprechende Verordnungsänderung liegt nun in der Kompetenz des EDI; Anpassungen erfolgen jeweils halbjährlich per Juli oder Januar. Mit einem Entscheid ist voraussichtlich im Dezember 2026 zu rechnen.

Bei den Positionen 1013.00 und 1281.10 (Blutgruppenbestimmung, Anti-Humanglobulintest) hat die ELGK die Beratung zurückgestellt. Sie verlangt vom SHV zusätzliche Unterlagen, bevor definitiv beraten werden kann:

  • eine detaillierte Übersicht über Inhalte der aktuellen sowie der für 2026/2027 geplanten Aus- und Weiterbildungskurse aller Schweizer Anbieter zu Indikationsstellung, Verordnung und Interpretation dieser beiden Analysen durch Hebammen beim Neugeborenen, inklusive der daraus folgenden Versorgungskonsequenzen; (alles, was die Ausbildung betrifft muss von allen 4 Fachhochschulstandorten ebenfalls mit eingereicht werden)
  • Zeitplan und Inhalt einer geplanten SHV-Informationskampagne für Hebammen, sollte die Aufnahme dieser Positionen in die Analysenliste erfolgen.

Die ELGK begrüsst zudem schweizweit einheitliche Aus- und Weiterbildungsinhalte und Lernziele, um sicherzustellen, dass alle Hebammen über die notwendigen Kompetenzen zur Verordnung und Interpretation dieser Analysen verfügen. Der SHV bereitet die verlangten Unterlagen nun auf; sobald sie eingereicht sind, werden sie für die nächste Kommissionsberatung vorbereitet.

2. MiGeL-Antrag «Bandagen Leib und Rumpf sowie LWS» und Milchpumpen

Auch der Antrag zu den Hebammenleistungen im Bereich Bandagen (Leib und Rumpf sowie Lendenwirbelsäule) sowie Milchpumpen wurde von der EAMGK an ihrer letzten Sitzung behandelt. Zu Diskussion und Empfehlung macht das BAG-Sekretariat keine Angaben – dies ist im laufenden Verfahren so vorgesehen. Die Empfehlung der EAMGK geht nun ans EDI, das seinen Entscheid ebenfalls voraussichtlich Ende 2026 fällen wird. Über den definitiven Entscheid werden wir informiert und geben diese Information selbstverständlich umgehend an die Mitglieder weiter.

3. Rhophylac® (Anti-D-Prophylaxe) und Stillberatung nach Art. 15 KLV

Ebenfalls eingetroffen ist die Rückmeldung des BAG zu den SHV-Anträgen auf Kostenübernahme durch die OKP für Rhophylac® 300 Mikrogramm/2 ml (Injektionslösung in Fertigspritze), angewendet durch die Hebamme ohne ärztliche Verordnung, sowie für den Antrag auf Revision von Art. 15 KLV «Stillberatung». Beide Anträge wurden an der letzten Sitzung der ELGK beraten. Damit ist auch der Revisionsantrag zu Art. 15 KLV nun aus der Kommissionsphase heraus und liegt zusammen mit dem Rhophylac®-Antrag beim EDI. Wie bei den übrigen Anträgen haben die Beratungsergebnisse lediglich empfehlenden Charakter; die entsprechenden Verordnungsänderungen liegen in der Kompetenz des EDI und erfolgen jeweils halbjährlich per Juli oder Januar nach einem mehrmonatigen Rechtsetzungsprozess. Über den Entscheid des EDI werden wir informiert, sobald er vorliegt, und geben ihn umgehend an die Mitglieder weiter.

Fazit

Die Umsetzung von Art. 29 KVG auf Verordnungsstufe ist ein langwieriger, mehrstufiger Prozess – von der Einreichung über die Prüfung durch das BAG, die Beratung in den Fachkommissionen bis zum Entscheid des Bundesrats respektive EDI. Bei einigen unserer Anträge sind wir nun in der Kommissionsphase angekommen: Neben den Analysenliste- und MiGeL-Positionen liegt nun auch für Rhophylac® und die Stillberatung eine erste ELGK-Rückmeldung vor. Bei einem Teil der Arzneimittel haben wir noch kein Feedback des BAG, bei einzelnen Positionen sind noch zusätzliche Nachweise gefragt. Der SHV bleibt an allen Fronten dran und hält die Mitglieder über jeden weiteren Verfahrensschritt auf dem Laufenden.

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