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SHV-Weiterbildungspflicht: Manuelle e-log-Erfassung nur mit Nachweisdokument

SHV-Weiterbildungspflicht: Manuelle e-log-Erfassung nur mit Nachweisdokument

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Autor*in(nen)/Quelle:
SHV Weiterbildung

Seit dem 1. Juli 2025 ist bei einer manuellen Erfassung einer Bildungsleistung auf e-log zwingend ein Nachweisdokument nötig. Das heisst: Ein Eintrag kann nicht abgespeichert werden, wenn kein Nachweisdokument hochgeladen wird. Es erscheint ein entsprechender Hinweis.

Als Konsequenz muss bei der Erfassung einer Abwesenheit (Mutterschaft/Absenz aufgrund Krankheit oder Unfall) neu auch ein Nachweisdokument hochgeladen werden. Dafür wurden das Formular «Mutterschaft» und das Formular «Absenz» erstellt.

Formulare und weitere Informationen in den FAQ Weiterbildungspflicht SHV und E-logWichtiger Hinweis für Mitglieder, die während eines Zyklus Mutterschaftsurlaub beziehen ODER Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die Absenzen wegen Krankheit/Unfall haben

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SHV Weiterbildung
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