Letztes Jahr haben das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration den «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» publiziert. Er informiert über die gesetzliche Lage in der Schweiz, insbesondere auch über die Strafbarkeit von Auslandstaten, und richtet sich an Familienangehörige von gefährdeten Mädchen und an Fachpersonen.
Seit der Publikation treten immer wieder Fragen zur konkreten Verwendung des Schutzbriefes auf. Deswegen hat das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz eine Anleitung für die Verwendung des Schutzbriefes erarbeitet, die über Anwendung, Gefährdungshinweise, Ansprache und Hilfsmöglichkeiten informiert.
Vor der Verwendung des Schutzbriefes wird empfohlen, sich bei einer nationalen oder regionalen Anlaufstellen des Netzwerkes beraten zu lassen; in Gefährdungssituationen ist eine solche Beratung zwingend notwendig.
Für weitere Informationen zur Mädchenbeschneidung hier klicken.
Anwendung des Schutzbriefes
Die Anleitung unterstützt Fachpersonen im beruflichen Alltag und kann auf Deutsch, Französisch und Italienisch im kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden (hier klicken).
