Geburtshilfliche Notfälle sind anspruchsvoll und nicht alltäglich, jedoch fester Inhalt des Berufsfelds des Rettungsdienstpersonals. Rettungssanitäter*innen sind zwar in den Grundlagen solcher Notfälle ausgebildet, doch wenn sie vorkommen, sind die Einsätze oft komplex – fachlich wie emotional. Das Bedürfnis der Rettungsequipen nach zusätzlicher Fachexpertise, Erfahrung und Ausrüstung von Hebammen zur Begleitung von Schwangeren/Gebärenden bei ungeplanten Hausgeburten oder geburtshilflichen Notfällen ist deshalb nachvollziehbar.

Die Rettungsdienste im Kanton Bern sind bei geburtshilflichen und gynäkologischen Notfällen unterschiedlich organisiert. In den meisten Fällen sind Rettungssanitäter*innen die ersten und manchmal auch die einzigen, welche bei einem geburtshilflichen Notfall vor Ort sind. Teilweise können bei spitalgebundenen Rettungsdiensten Spitalhebammen, andernorts Notärztinnen oder -ärzte als Support angefordert werden. Im qualitativ hoch entwickelten Gesundheitswesen der Schweiz kann eine Betreuung durch eine Hebamme oder einen/eine Geburtshelfer*in präklinisch bei der Geburt erwartet werden.
Bewährte Systeme nutzen
Auf der Suche nach Kooperationspartnerschaften für den Aufbau einer strukturierten und geregelten Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst (RD) und Hebammen fanden die Entscheidungsträger des RD Berner Oberland West mit Carole Lüscher, Verena Piguet und Myrim Rösch bereits vor Jahren engagierte Vertreterinnen des Hebammenverbandes der Sektion Bern. Gemeinsam konnte eine praxistaugliche Vorgehensweise für die präklinische Zusammenarbeit der beiden Organisationen bei geburtshilflichen Notfällen in der Präklinik in einem Algorithmus erarbeitet und dargestellt werden.

Aus der lösungsfokussierten Zusammenarbeit entstand die Idee, für eine optimale Versorgung von Mutter und Kind in allen Gebieten des Kantons Bern Hebammen für geburtshilfliche Notfälle und ungeplante Hausgeburten aufzubieten. Seit 2016 gibt es im Kanton Bern unter dem Patronat des Vereins firstresponde.be ein etabliertes System von «First und Rapid Respondern», die bei definierten Notfallsituationen als Laien beziehungsweise «Professionals» zum Einsatz kommen. Die Alarmierung erfolgt parallel zum Rettungsdienst über die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 via App «Momentum» der Firma SureVIVE.
Zukünftig sollen auch Hebammen und Geburtshelfer*innen als sogenannte «Rapid Responder»-Hebammen» bei gynäkologischen Notfällen und ungeplanten präklinischen Geburten aufgeboten werden.
Die Geburtsstunde der «Rapid Responder»-Hebammen
Nach dem gleichen System sollen im Kanton Bern zukünftig auch Hebammen und Geburtshelfer*innen als sogenannte «Rapid Responder»-Hebammen» (RRH) bei gynäkologischen Notfällen und ungeplanten präklinischen Geburten aufgeboten werden. In Krisenplänen wurden Hebammen bisher meist nicht berücksichtigt. Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) setzt sich aktiv für die Einbindung von Hebammen in jede Phase der Krisenvorsorge und -bewältigung in der Schweiz ein. In diesem Sinne kann die Alarmierungs-App «Momentum» auch in Krisensituationen ohne weiteren Aufwand genutzt werden.
Das Konzept «Rapid Responder»-Hebammen
Für die Erstellung und Umsetzung des «Rapid Responder»-Hebammen»-(RRH)-Konzepts wurde die Expertise aus fachlicher, rechtlicher wie auch technischer Hinsicht vonseiten Hebammen, SNZ 144 Bern, Rettungsdienst und dem Verein firstresponder.be benötigt. Das Konzept basiert auf einem freiwilligen RRH-Netz. Dieses besteht aus professionell ausgebildeten Hebammen in eigener fachlicher Verantwortung, aus angestellten Hebammen in Geburtshäusern, Praxen (Organisation der Hebammen) oder Spitälern und aus Geburtshelfer*innen, welche im Kanton Bern arbeiten und durch den Verein firtsresponder.be Bern zugelassen sind. Die Kriterien für eine Zulassung wurden gemeinsam durch Hebammen und dem Rettungsdienst Berner Oberland definiert.
| Hebamme in eigener fachlicher Verantwortung | Angestellte Hebammen |
– Diplom Hebamme FH/BSc oder MSc mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung – Eigene ZSR-Nummer und Abrechnungsmöglichkeit – Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Haftpflichtsumme über 20 Millionen) Mind. zwei Jahre Berufserfahrung als Hebamme im Gebärsaal, bei Hausgeburten oder Geburtshausgeburten – Die «Rapid Responder»-Hebamme (RRH) ist aktuell als Hebamme in der Begleitung von Geburten tätig oder verfügt über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als Hebamme im Gebärsaal, bei Hausgeburten oder Geburtshausgeburten – Einmalige Absolvierung der «Grundschulung für RRH» inkl. Alarmierungs-App «Momentum» durch den Verein firstresponder.be | – Diplom Hebamme FH/BSc oder MSc – Anstellung in einer Organisation der Hebammen (GmbH oder AG), Geburtshaus oder Spital – Mindestberufserfahrung von zwei Jahren empfohlen, liegt aber im Ermessen des Arbeitsgebers (da über Arbeitgeber versichert) – Die RRH ist aktuell als Hebamme in der Begleitung von Geburten tätig oder verfügt über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als Hebamme im Gebärsaal, bei Hausgeburten oder Geburtshausgeburten – Einmalige Absolvierung der «Grundschulung für RRH» inkl. Alarmierungs-App «Momentum» durch den Verein firstresponder.be |
Zulassungskriterien als RRH gemäss Konzept «Rapid Responder»-Hebammen
Indikationen für ein Aufgebot der «Rapid Responder-Hebamme»
Damit ein einheitliches Aufgebot für die RRH erfolgt, spielt die SNZ 144 Bern eine Schlüsselrolle. Es wurden Einsatzstichworte definiert, bei welchen aktive Hebammen und Geburtshelfer durch die Disponentinnen und Disponenten der Einsatzzentrale 144 aufgeboten werden:
- Ungeplante präklinische Geburt
- Komplikationen in der Schwangerschaft
- Blutungen in der Schwangerschaft, bei Geburt oder im Wochenbett
- vorzeitige Wehen
- Nabelschnurvorfall
- Eklampsie, Präeklampsie
- Weitere Indikationen bei gynäkologischen/geburtshilflichen Notfällen im Ermessen der SNZ 144

Ausrüstung der «Rapid Responder»-Hebammen
Damit die RRH vor Ort gemäss ihren Kompetenzen die präklinische Versorgung bei geburtshilflichen Einsätzen sicherstellen können, steht diesen Hebammen eine Einsatztasche mit Material zur Verfügung. Das Inventar wurde vonseiten Hebammen definiert und ermöglicht auch eine Erstversorgung der Patientin bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit ergänzendem Material und Hilfestellung. Die Kontrolle des medizinischen und einsatztaktischen Materials auf Verfall und Vollständigkeit sowie die Retablierung der «Rapid Responder»-Hebammen-Tasche liegt bei den Hebammen.

Grundschulung für «Rapid Responder»-Hebammen
Für die angehenden RRH führt der Verein firstresponder.be eine einmalige, rund dreistündige Schulung durch. Die RRH werden mit der Alarmierung über die App «Momentum» vertraut gemacht und über die Rechte und Pflichten bei der Anfahrt mit dem privaten Auto zum Einsatzort informiert.
Der Hebammenverband Sektion Bern führt seit 2016 regelmässig Schulungen von ausserklinisch tätigen Hebammen und Rettungsdiensten durch, in welchen die Zusammenarbeit und im Speziellen das «Crew Ressource Management» geübt werden. Diese Fortbildungsmöglichkeit steht allen Hebammen zur Verfügung. Für RR-Hebammen wird sie empfohlen.

Pilotprojekt und Ausblick
Im August 2025 wurde ein Pilotprojekt mit drei im Obersimmental-Saanenland ortsansässigen Hebammen aus der Spital STS AG und dem Geburtshaus Maternité Alpine gestartet. Die Sanitätnotrufzentrale 144 Bern ist informiert, dass in dieser Region RRH aufgeboten werden können – weitere Schulungen qualifizierter Hebammen in der Region sind geplant. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, werden diese evaluiert und das bestehende Konzept nötigenfalls gemeinsam überabeitet und optimiert.
Ziel ist es, baldmöglichst eine flächendeckende Verfügbarkeit von «Rapid Responder»-Hebammen» im ganzen Kanton Bern zu schaffen.
Ziel ist es, baldmöglichst eine flächendeckende Verfügbarkeit von RRH im ganzen Kanton Bern zu schaffen, damit alle Patientinnen von der sich ergänzenden, professionell und qualitativ hochstehenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste und Hebammen profitieren können – unabhängig, ob sie in einem urbanen oder peripheren Gebiet leben. Idealerweise wird das Konzept nach Beendigung der Pilotphase mittelfristig und schrittweise in die Verantwortung des Hebammen Verbands übergeben.
Die Inintiantinnen und Initianten sind überzeugt, mit den «Rapid Responder»-Hebammen eine noch bestehende Versorgungslücke in der präklinischen medizinischen Notfall-Versorgung zugunsten der Schwangeren/Gebärenden zu schliessen und mit der gemeinsamen Entwicklung des RRH-Systems bestmöglich vorhandene Synergien professioneller Fachexpertisen zu nutzen.
Rechtliche Aspekte «Rapid Responder»-Hebamme
Die medizinischen Kompetenzen der RRH auf einem präklinischen Einsatz entsprechen den grundlegenden Kompetenzen der Hebammentätigkeit.
Die RRH sind über den Verein firstresponder.be mit ihrem Fahrzeug haftpflichtversichert. Angestellte Hebammen sind über ihren Arbeitgeber berufshaftpflichtversichert, Hebammen in eigener fachlicher Verantwortung müssen über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Haftpflichtsumme muss 20 Millionen betragen, wie dies für Hausgeburtshebammen gilt.
Abrechnung erbrachter Leistungen von Hebammen
Erbrachte Leistungen der Hebammen in eigener fachlicher Verantwortung werden durch diese nach den üblichen Positionen und Tarifen direkt mit der Betroffenen bzw. deren Krankenkasse abgerechnet.
Angestellte Hebammen erfassen die Zeit von der Alarmierung bis Ende Retablierung resp. Ankunft zu Hause als Arbeitszeit. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen der Hebamme gegenüber der Patientin erfolgt über den Arbeitgeber.
Bei Interesse kann man sich direkt bei info@rapidresponder-hebamme.be melden!