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Neuerungen im Überblick: Bundesrat beschliesst Neuausrichtung – Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) ersetzt das EPD

Neuerungen im Überblick: Bundesrat beschliesst Neuausrichtung – Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) ersetzt das EPD

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Autor*in(nen)/Quelle:
BAG

Der Bundesrat modernisiert das digitale Gesundheitswesen und ersetzt das bisherige elektronische Patientendossier (EPD) durch das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Dieses wird allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos zur Verfügung gestellt und bündelt künftig alle relevanten Gesundheitsinformationen an einem Ort, von der Vorsorge bis zur Behandlung.

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz erhält automatisch und kostenlos ein Dossier. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gestärkt. Neu werden zudem alle Gesundheitsfachpersonen, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, behandlungsrelevante Daten ins E-GD einzutragen. Das ist wichtig, denn der grösste Nutzen des E-GD entsteht, indem es möglichst von allen genutzt wird. Das verbessert die Wirksamkeit und Behandlungsqualität für alle.

Der Bund verantwortet die zentrale technische Infrastruktur und den Datenschutz; die Kantone betreiben regionale Kontaktstellen. Nach Entscheid des Parlaments wird der Bund die Infrastruktur beschaffen und bestehende EPDs migrieren, die Einführung des E-GD ist bis 2030 vorgesehen.

Der Schweizerische Hebammenverband ist im interprofessionellen Verein IPAG eHealth mitvertreten.
In dieser Rolle nimmt er am Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) teil – speziell im Namen der betroffenen Leistungserbringer-Verbände – und erhält die Neuerungen so aus erster Hand. 

Für die Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 5. November hier klicken

Autor*in(nen)/Quelle:
BAG
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