Der neue Weiterbildungszyklus ist gestartet und dauert drei Jahre (01.01.2026–31.12.2028). Auch in diesem Weiterbildungszyklus gelten die Vorgaben für die obligatorischen Weiterbildungen:
Die zwei obligatorischen Weiterbildungen zu den Themenschwerpunkten «Reanimation des Neugeborenen» sowie «Reanimation des Erwachsenen» müssen je einmal während des Dreijahreszyklus der Weiterbildungspflicht absolviert werden. Der Bildungsanbieter kann frei gewählt werden. Der Zentralvorstand hat folgende Vorgaben für die obligatorischen Weiterbildungen definiert:
• Reanimation des Erwachsenen: Es muss ein BLS-AED-SRC-Komplett-Zertifikat vorliegen. Refresher werden nicht anerkannt.
• Reanimation des Neugeborenen: Es muss eine Weiterbildung im Bereich «Reanimation des Neugeborenen» vorliegen (ohne Vorgabe einer Mindestdauer). Der Zentralvorstand empfiehlt das «Start4neo-Zertifikat»
Die Vorgaben für die obligatorischen Weiterbildungen werden jeweils in der Weiterbildungsbroschüre des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV) publiziert. Die neue Weiterbildungsbroschüre 2026_27 des SHV erscheint Ende Mai 2026.
