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Kleine Gesetzesanpassung mit grossen Folgen: Arbeitswelterfahrung (AWE) im BSc Gesundheit – Auswirkungen auf die Hebammenausbildung

Kleine Gesetzesanpassung mit grossen Folgen: Arbeitswelterfahrung (AWE) im BSc Gesundheit – Auswirkungen auf die Hebammenausbildung

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SHV

Am 5. Juni 2026 haben die Deutschschweizer Fachhochschulen Gesundheit, die Fachkonferenz FH Gesundheit (FKG) und H+ Die Spitäler der Schweiz zu einer ersten öffentlichen Informationsveranstaltung zur neuen Arbeitswelterfahrung (AWE) im Bachelorstudiengang Gesundheit eingeladen. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Praxisbetrieben, Verbänden und Fachhochschulen diskutierten in Olten intensiv über die Konsequenzen des Systemwechsels. Der SHV wurde durch die Präsidentin, Petra Graf und Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin vertreten.

Mit der Revision der gesetzlichen Grundlagen im Hochschulförderungs- und ‑Koordinationsgesetz (HFKG) wird die bisherige, fast 20‑jährige Übergangsregelung zur Zulassung an Fachhochschulen im Bereich Gesundheit aufgehoben. Neu muss die einjährige Arbeitswelterfahrung grundsätzlich vor und während des Studiums erfolgen; Zusatzmodule nach dem Studium sind nicht mehr vorgesehen. Für die Deutschschweiz wurde dazu ein eigenes AWE‑Modell entwickelt, das vom Schweizerischen Hochschulrat zusammen mit zwei weiteren, sprachregionalen Modellen (Haute école spécialisée de Suisse occidentale HES‑SO und Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana SUPSI) verabschiedet wurde.

Für die Hebammenausbildung hat dieser Systemwechsel erhebliche Folgen: Die Fachhochschulen müssen ihre Curricula bis spätestens 2030 so anpassen, dass die neuen AWE‑Vorgaben eingehalten werden und gleichzeitig die europäischen Anforderungen (u. a. 40 betreute Geburten bis Studienabschluss) weiterhin erfüllt werden. Im Deutschschweizer Modell bedeutet dies insbesondere eine mindestens zweimonatige Arbeitswelterfahrung vor Studienbeginn für Studierende mit unspezifischer Vorbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ im Gesundheitsbereich mit Berufsmaturität, andere Fachmaturität, gymnasiale Maturität) sowie weitere Phasen von Arbeitswelterfahrung während des Studiums.

Aus Sicht der Praxisbetriebe und Bildungsinstitutionen zeigen sich Chancen und Risiken: Positiv hervorzuheben sind der mögliche Studienstart im Maturajahr ohne zusätzlichen Zeitverlust und die höhere Produktivität von Praktikantinnen mit Vorwissen. Gleichzeitig weisen die Akteure auf den erhöhten Koordinationsaufwand, unterschiedliche Studienverläufe und die Gefahr einer Ungleichbehandlung verschiedener Zulassungswege hin. Besonders kritisch ist die Frage der Ausbildungsqualität: Wenn Studierende je nach Zulassungsausweis unterschiedlich viel praktische Erfahrung sammeln, besteht das Risiko, dass Personen mit deutlich weniger Praktika im Berufsalltag die gleiche Versorgungsqualität erbringen müssen wie Kolleginnen mit umfangreicher Praxiserfahrung – mit möglichen Auswirkungen auf Patientensicherheit und den Einstieg in den Beruf.

Um unerwünschte Effekte frühzeitig zu erkennen – insbesondere hinsichtlich Ausbildungsqualität, Patientensicherheit und Arbeitsmarkttauglichkeit der Absolventinnen –, wird die Umsetzung der drei Modelle durch ein Monitoring bis 2030 begleitet, anschliessend erfolgt eine Wirkungsanalyse.

Der Schweizerische Hebammenverband verfolgt die Arbeiten in den Fachhochschulen und der erweiterten Arbeitsgruppe mit H+ Die Spitäler der Schweiz, der Fachkonferenz FH Gesundheit (FKG), der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit OdASanté und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK) aufmerksam und bringt die spezifischen Anliegen der Hebammenausbildung ein: Sicherstellung der Patientensicherheit, Wahrung der Ausbildungsqualität und Kompatibilität mit den europäischen Standards. Wir informieren unsere Mitglieder laufend über relevante Entwicklungen, insbesondere zu Zulassung, Arbeitswelterfahrung und Studienaufbau im Bachelorstudiengang Hebamme.

Auf einen Blick: AWE im BSc Hebamme

  • Was ändert sich?
    Die bisherige Übergangsregelung zur Zulassung an Fachhochschulen im Bereich Gesundheit fällt weg. Die einjährige Arbeitswelterfahrung muss neu vor und während des Studiums erfolgen; Praxis‑Zusatzmodule nach Studienabschluss sind nicht mehr vorgesehen.
  • Deutschschweizer Modell:
    Studierende mit unspezifischer Vorbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Gesundheitsbereich mit Berufsmaturität, andere Fachmaturität, gymnasiale Maturität) absolvieren mindestens zwei Monate Arbeitswelterfahrung vor Studienbeginn und weitere Phasen während des Studiums.
  • Konsequenzen für die Hebammenausbildung:
    Die Fachhochschulen müssen ihre Studiengänge Hebamme bis spätestens 2030 so anpassen, dass die neuen AWE‑Vorgaben erfüllt sind und gleichzeitig die europäischen Anforderungen (u. a. 40 Geburten bis Studienabschluss) eingehalten werden.
  • Qualität und Patientensicherheit:
    Unterschiedliche Studienverläufe und AWE‑Umfänge führen dazu, dass einzelne Absolventinnen weniger praktische Einsätze absolvieren als andere. Es besteht die Gefahr, dass Hebammen mit geringerer Praxiserfahrung im Berufsalltag dennoch die gleiche Versorgungsqualität gewährleisten müssen – mit möglichen Risiken für Patientensicherheit und Berufseintritt.
  • Begleitung und Rolle des SHV:
    Die Umsetzung der drei Modelle wird bis 2030 durch ein Monitoring begleitet, anschliessend folgt eine Wirkungsanalyse. Der Schweizerische Hebammenverband bringt die Anliegen der Hebammenpraxis und ‑ausbildung in die Arbeiten von H+ Die Spitäler der Schweiz, Fachkonferenz FH Gesundheit (FKG), OdASanté und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK) aktiv ein und fordert, dass die Sicherung der Ausbildungsqualität und der Patientensicherheit zentrale Kriterien der Evaluation sind.
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SHV
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