Der nicht adjuvantierte, bivalente RSV-Impfstoff (Abrysvo®) ist für schwangere Frauen bestimmt, um mittels mütterlicher Antikörper ihr Kind in den ersten Lebensmonaten vor schweren RSV-Infektionen der unteren Atemwege und RSV-bedingten Hospitalisationen zu schützen.
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen die Impfung von Schwangeren ab 18 Jahren mit 1 Dosis des RSVImpfstoffs Abrysvo®.
Abrysvo® soll zwischen 32+0 und 36+0 SSW (Schwangerschaftswoche) angeboten und verabreicht werden,
wenn der Geburtstermin zwischen Anfang Oktober und Ende März liegt.
Weitere Informationen: BAG-Bulletin 36/2025, Seite 13
Expertenbrief Nr. 91 der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
(aktuell nur auf Englisch): Hier klicken
Für alle, welche sich mit der Frage zur Kostenübernahme an die Geschäftsstelle gewandt haben, hier der Auszug dazu aus dem Expertenbrief Nr. 91, bitte leitet diese Informationen an Eure Schwangeren weiter, danke!:

