«Mit der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch wollen wir ein Tabu brechen»

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«Mit der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch wollen wir ein Tabu brechen»
28.09.2026
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Bild von Interview mit: Christine Bulliard-Marbach,
Interview mit: Christine Bulliard-Marbach,
Nationalrätin (die Mitte) aus dem Kanton Fribourg.

Seit dem 1. Juli ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach hat jahrelang dafür gekämpft. Im Interview erklärt sie, warum das Gesetz mehr als Symbolpolitik ist, weshalb Eltern Unterstützung brauchen – und warum der politische Einsatz damit noch nicht abgeschlossen ist.

Interview: Esther Grosjean

Die Bestimmung hat damit vor allem einer Leit- und Signalwirkung. Es geht hier nicht nur um physische Gewalt, sondern auch darum, verbale und psychische Gewalt zu thematisieren. Die neue Bestimmung soll Diskussionen anstossen und Eltern dazu bringen, gewisse Situationen zu reflektieren.

«Familien sollten darüber reden können, was zu Hause geschieht.»
Christine Bulliard-Marbach

Ein Beispiel: Ist es schon psychische Gewalt, wenn ich mein Kind allabendlich beschimpfe, weil es die Hausaufgaben nicht gemacht hat? Wo endet Erziehung, wo beginnt psychische Gewalt?
Es geht auch darum, ein Tabu zu brechen. Familien sollten darüber reden können, was zu Hause geschieht.

Eine Studie an der Universität Fribourg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz¹ zeigt, wie dringend das nötig ist. In der Befragung gaben manche Eltern an, ihre Kinder regelmässig zu schlagen. Die Eltern kommen zum Beispiel müde von der Arbeit nach Hause, das Kind ist auch müde – und die Situation eskaliert. Viele Eltern fühlen sich im Nachhinein schlecht, wenn sie Gewalt angewendet haben. Die Haltung «Mein Kind ist mein Kind, also kann ich machen, was ich will» ist falsch.

Es war ein langer Weg, aber für mich war immer klar, dass wir weiterkämpfen. Teilweise herrscht noch immer die Vorstellung, Erziehung und damit der Umgang mit Kindern seien allein Sache der Eltern und lägen ausschliesslich in deren Hoheit. Privatthemen gehören nicht in die Politik – diese Haltung vertreten vor allem Vertreter*innen der Schweizerischen Volkspartei (SVP). In der ersten Beratung sprachen sich zwar auch viele Mitglieder der SVP für eine Verankerung der gewaltfreien Erziehung aus, am Schluss war das leider nicht mehr der Fall. Da spielt der Fraktionsdruck natürlich mit hinein.

Der Grundhaltung, dass selbst bei Gewalt niemand den Eltern etwas zu sagen habe – weder der Kanton noch die Gemeinde und schon gar nicht die nationale Politik –, widerspreche ich. Wenn im Privaten, etwa in der Kindererziehung, Dinge geschehen, die nicht tolerierbar sind, muss die Politik Einfluss nehmen. Kinder brauchen Schutz.

Deutschland, Frankreich und Österreich haben die gewaltfreie Erziehung bereits seit Längerem gesetzlich verankert. Mehrjährige Studien hierzu legen nahe, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung das Erziehungsverhalten positiv beeinflussen und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gewalt senken kann.

Bei der Umsetzung meines Vorstosses sind zwei Punkte zentral: die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch sowie der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder. Entscheidend ist, dass Eltern Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Überforderung wenden können. Die Kantone sind nun verpflichtet sicherzustellen, dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung Zugang zu geeigneten Beratungsangeboten haben. Wie diese konkret ausgestaltet werden, wird nun im Rahmen der Umsetzung geprüft. Viele Eltern sind überfordert und wünschen sich Unterstützung. Deshalb sind solche Angebote sehr wichtig.

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