Seit dem 1. Juli ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach hat jahrelang dafür gekämpft. Im Interview erklärt sie, warum das Gesetz mehr als Symbolpolitik ist, weshalb Eltern Unterstützung brauchen – und warum der politische Einsatz damit noch nicht abgeschlossen ist.

Interview: Esther Grosjean
«Obstetrica»: Ein erfreulicher Schritt: Seit dem 1. Juli ist das Recht auf gewaltfreie
Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert. Wohl kaum jemand liest das Zivilgesetzbuch. Warum ist diese gesetzliche Verankerung trotzdem so wichtig?
Christine Bulliard-Marbach: Gewalt gegen Kinder war zwar bereits durch das Strafrecht und den zivilrechtlichen Kindesschutz gesetzlich erfasst. Die ausdrückliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch ist aber dennoch wichtig, weil sie klar festhält, dass Gewalt kein zulässiges Mittel der Erziehung ist.
Die Bestimmung hat damit vor allem einer Leit- und Signalwirkung. Es geht hier nicht nur um physische Gewalt, sondern auch darum, verbale und psychische Gewalt zu thematisieren. Die neue Bestimmung soll Diskussionen anstossen und Eltern dazu bringen, gewisse Situationen zu reflektieren.
«Familien sollten darüber reden können, was zu Hause geschieht.»
Christine Bulliard-Marbach
Ein Beispiel: Ist es schon psychische Gewalt, wenn ich mein Kind allabendlich beschimpfe, weil es die Hausaufgaben nicht gemacht hat? Wo endet Erziehung, wo beginnt psychische Gewalt?
Es geht auch darum, ein Tabu zu brechen. Familien sollten darüber reden können, was zu Hause geschieht.
Eine Studie an der Universität Fribourg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz¹ zeigt, wie dringend das nötig ist. In der Befragung gaben manche Eltern an, ihre Kinder regelmässig zu schlagen. Die Eltern kommen zum Beispiel müde von der Arbeit nach Hause, das Kind ist auch müde – und die Situation eskaliert. Viele Eltern fühlen sich im Nachhinein schlecht, wenn sie Gewalt angewendet haben. Die Haltung «Mein Kind ist mein Kind, also kann ich machen, was ich will» ist falsch.
Sie haben 2019 den Vorstoss eingereicht, der schliesslich zur Gesetzesänderung führte. Es dauerte Jahre, bis sich Ihr Anliegen politisch durchsetzte. Das klingt nach harter Arbeit – und nach Frustration.
Es war ein langer Weg, aber für mich war immer klar, dass wir weiterkämpfen. Teilweise herrscht noch immer die Vorstellung, Erziehung und damit der Umgang mit Kindern seien allein Sache der Eltern und lägen ausschliesslich in deren Hoheit. Privatthemen gehören nicht in die Politik – diese Haltung vertreten vor allem Vertreter*innen der Schweizerischen Volkspartei (SVP). In der ersten Beratung sprachen sich zwar auch viele Mitglieder der SVP für eine Verankerung der gewaltfreien Erziehung aus, am Schluss war das leider nicht mehr der Fall. Da spielt der Fraktionsdruck natürlich mit hinein.
Der Grundhaltung, dass selbst bei Gewalt niemand den Eltern etwas zu sagen habe – weder der Kanton noch die Gemeinde und schon gar nicht die nationale Politik –, widerspreche ich. Wenn im Privaten, etwa in der Kindererziehung, Dinge geschehen, die nicht tolerierbar sind, muss die Politik Einfluss nehmen. Kinder brauchen Schutz.
Deutschland, Frankreich und Österreich haben die gewaltfreie Erziehung bereits seit Längerem gesetzlich verankert. Mehrjährige Studien hierzu legen nahe, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung das Erziehungsverhalten positiv beeinflussen und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gewalt senken kann.
«Gewaltfreie Erziehung» ist ein schönes Konzept. Wie lässt es sich in die Realität übertragen?
Bei der Umsetzung meines Vorstosses sind zwei Punkte zentral: die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch sowie der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder. Entscheidend ist, dass Eltern Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Überforderung wenden können. Die Kantone sind nun verpflichtet sicherzustellen, dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung Zugang zu geeigneten Beratungsangeboten haben. Wie diese konkret ausgestaltet werden, wird nun im Rahmen der Umsetzung geprüft. Viele Eltern sind überfordert und wünschen sich Unterstützung. Deshalb sind solche Angebote sehr wichtig.
Kinderschutz als Elternschutz – kann man das auch so sehen?
Ja, durchaus. Denn Unterstützung für Eltern ist immer auch Kinderschutz. Mir ist wichtig, mit einem hartnäckigen Vorurteil aufzuräumen: Gewalt in der Erziehung ist kein Phänomen, das sich auf Familien mit Migrationshintergrund beschränkt. Gewalt kommt in ganz unterschiedlichen Familien und Konstellationen vor. Im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit habe ich mit vielen Familien gesprochen und einen tiefen Einblick erhalten. Auch gut ausgebildete und gut situierte Eltern erzählten, dass sie regelmässig an ihre Grenzen kommen und ihre Kinder geschlagen haben. Ganz allgemein zeigt sich: Überforderung betrifft sehr unterschiedliche Familien.
Beratungsangebote zu haben, ist das eine. Entscheidend ist aber auch, dass Eltern überhaupt davon erfahren. Was ist dafür geplant?
Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, dass die Gesetzesänderung von nationalen Sensibilisierungsmassnahmen begleitet werden sollte. Für die begleitenden Massnahmen rechnete er mit Kosten von bis zu 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Wie die Kampagne konkret ausgestaltet würde, war noch offen. Ziel war es aber, dass die Kampagne in allen Kantonen sichtbar wäre. Ob man nach Luzern, Lausanne oder Ascona reist – überall sollten grosse, gut sichtbare Plakate gegen Gewalt an Kindern zu sehen sein. So würde deutlich, dass wir als ganze Schweiz hinter diesem Anliegen stehen.
«Beim Thema gewaltfreie Erziehung halte ich eine gemeinsame nationale Sensibilisierung für wichtig.»
Christine Bulliard-Marbach
Wo steht diese Idee jetzt?
Der Bundesrat hat angesichts der aktuellen Finanzlage vorerst auf begleitende Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene verzichtet. Nun liegt ein grosser Teil der Umsetzung bei den Kantonen. Es gibt positive Beispiele wie Bern und Basel-Stadt, die das Thema aufgegriffen und ihre Informations- und Unterstützungsangebote sichtbar gemacht beziehungsweise ausgebaut haben. Insgesamt zeigt sich hier aber der Föderalismus: Jeder Kanton geht etwas anders vor. Beim Thema gewaltfreie Erziehung halte ich eine gemeinsame nationale Sensibilisierung für wichtig.
Sie kämpfen also weiter.
Dass es im Moment keine eigene nationale Sensibilisierungskampagne gibt, erschwert die Umsetzung natürlich. Auch beim Zugang zu Beratungsangeboten stellt sich die Frage, ob diese überall ausreichend vorhanden und bekannt sind. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass wir hier weiterkommen werden. Politik ist manchmal wie ein Kind, das auf die Welt kommt: Mit einem politischen Vorstoss ist die Geburt geschafft. Danach muss man es lange begleiten.
Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch
Seit dem 1. Juli 2026 ist der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert. Eltern haben ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die Kantone, dafür zu sorgen, dass sich Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war die Motion «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» von Christine Bulliard-Marbach. Der Nationalrat nahm die Motion 2021 an, der Ständerat 2022.
Quelle: Bundesamt für Justiz, 25. Februar 2026, https://www.bj.admin.ch/de/gewaltfreie-erziehung
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