Fachpersonen, die mit Familien in Kontakt stehen, haben die Pflicht, zum Kinderschutz beizutragen, indem sie Fälle von Gewalt oder Vernachlässigung erkennen, Familien beraten und unterstützen und – falls ihre Massnahmen nicht mehr ausreichen – Gefährdungssituationen melden. In der Praxis sind jedoch Unsicherheiten und «Grauzonen» die Regel. Dieser Artikel bietet theoretische Hintergrundinformationen sowie leicht zugängliche Ressourcen für Fachpersonen im perinatalen Bereich.

Jedes siebte Kind erleidet regelmässig körperliche Gewalt zu Hause, und fast jedes fünfte Kind ist regelmässig Opfer psychischer Gewalt (Kinderschutz Schweiz, o. D.). Mehr als 40 Prozent der betroffenen Kinder sind jünger als sechs Jahre, wie die neuesten von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie veröffentlichten Zahlen zeigen. Säuglinge und Kleinkinder sind dabei nach wie vor besonders gefährdet.
Zu beachten ist zudem, dass in mehr als zwei Dritteln der Fälle die Täter, die Gewalt gegen Kinder ausüben, Eltern oder andere Familienangehörige sind (Pädiatrie Schweiz, 2026).
Kurz- und langfristige Folgen
Die Kurzzeitfolgen von Gewalt gegen Kinder können sich unter anderem in Angststörungen, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen sowie delinquentem Verhalten äussern. Zu den Langzeitfolgen zählen auch Traumata, Suchtverhalten sowie weitere Störungen (Persönlichkeitsstörungen, dissoziative und sexuelle Störungen sowie Störungen in sozialen Beziehungen) (Djabri-Vanhooydonck, 2023).
«Bei Säuglingen und Kleinkindern sind folgende Folgen zu beobachten: Bindungsstörungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung, Entwicklungs-, Motorik- und Sprachverzögerungen sowie emotionale Reaktionen (Aggressivität, Wut, Ängste)» (Bürgi-Dollet, 2025).
Definition und Arten der Gewalt
Kindsmisshandlung ist «die nicht zufällige, bewusste oder unbewusste körperliche und/oder seelische Schädigung (durch aktives Handeln oder durch Unterlassung), eingeschlossen die Vernachlässigung kindlicher Bedürfnisse, durch Personen (Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Dritte), Institutionen und gesellschaftliche Strukturen, die zu Entwicklungshemmungen, Verletzungen oder zum Tode führt» (Lips et al., 2020).
Vernachlässigung (körperlich oder emotional), körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt sowie häusliche Gewalt, deren Zeuginnen und Zeugen Kinder sind, stellen allesamt Formen der Misshandlung dar.
Die Risikofaktoren sind vielfältig und hängen mit dem familiären Umfeld (Überlastung, Stress), der persönlichen Geschichte der Eltern sowie möglichen psychischen Störungen oder Abhängigkeiten zusammen.
Eine der Fragen, die sich Fachpersonen manchmal stellen, betrifft den Begriff des «guten Elternteils». Wann ist klar, was meiner eigenen Subjektivität entspringt und was objektiv eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt?Gemäss Brunner (2020) «Gefährdet nicht jedes einzelne nicht fürsorgliche Verhalten von Betreuungspersonen das Kindeswohl. (…) Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Signale eines Kindes regelmässig ignoriert oder missverstanden werden oder wenn auf die von ihm ausgesendeten Signale häufig keine angemessene und schnelle Reaktion erfolgt.»
Auch die Begriffe «Vernachlässigung» oder «psychische Misshandlung» können Anhaltspunkte liefern, wie sie in den Leitfäden für Fachpersonen objektiviert sind, die präzise Definitionen und Beispiele enthalten (siehe die beiden Kästchen unten).
Vernachlässigung
Der Begriff der Vernachlässigung bezeichnet das Nichtbefriedigen kindlicher Bedürfnisse durch einen Dritten, zum Beispiel bezüglich Ernährung, Hygiene, Kleidung, Erziehung, Fürsorge und Aufsicht. Dies äussert sich zum Beispiel in ungenügender oder gar fehlender Gewichtszunahme (besonders bei Säuglingen), schlechter Haut- und Zahnpflege sowie inadäquater Kleidung. Auch die emotionale Vernachlässigung fällt unter diese Misshandlungsform.
Vernachlässigung kann bewusst oder unbewusst erfolgen; Letzteres häufig dann, wenn die Eltern selbst belastet und mit der Sorge für ihre Kinder überfordert sind (z. B. Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen, hohe Arbeitsbelastung, schwierige finanzielle Situation). Schliesslich kann eine erzieherische Vernachlässigung vorliegen, wenn Kinder nicht altersgemäss sich selbst überlassen werden, Zugang zu Suchtmitteln haben und unkontrolliert elektronische Medien konsumieren können.
Quelle: Lips, U. et al. (2020). Kindsmisshandlung – Kindesschutz. Für den Leitfaden zur Früherfassung von Vorgehen in der ärztlichen Praxis hier klicken
Psychische Misshandlung
Die psychische Misshandlung ist eine oft schwer fassbare Misshandlungsform, deren Auswirkungen nicht weniger bedeutsam sind als bei den anderen Misshandlungsformen. Kinder gelten als psychisch misshandelt, wenn sie wiederholt eine negativ-destruktive Einstellung der Erziehungspersonen erleben, die mit einem kontinuierlichen Herabsetzen des Kindes (Beschimpfungen, Entwürdigungen, Demütigungen, Drohungen) sowie wiederholten negativen Zuschreibungen einhergeht, die das Selbstwertgefühl des Kindes nachhaltig vermindern.
Zugleich wird dem Kind andauernd eine negative Erwartungshaltung über seine Zukunft vermittelt.
Ein grosser Teil der psychischen Misshandlung betrifft Kinder, die verbale, psychische oder physische Auseinandersetzungen ihrer Eltern miterleben müssen. Solche Kinder gelten als psychisch misshandelt und werden statistisch so erfasst, auch wenn sie selbst ins Konfliktgeschehen nicht direkt einbezogen sind (häusliche Gewalt, Fachbegriff: «witnessing intimate partner violence», auch Mitbetroffenheit von Partnerschaftsgewalt).
Quelle: Lips, U. et al. (2020). Kindsmisshandlung – Kindesschutz. Für den Leitfaden zur Früherfassung von Vorgehen in der ärztlichen Praxis hier klicken
Die Rolle der Fachpersonen und die Früherkennung
Fachpersonen in der frühkindlichen Betreuung sehen sich vielfältigen Anforderungen gegenüber: Sie müssen Verständnis für die individuelle Situation einer jungen Familie aufbringen, ihr bei Bedarf Ratschläge geben und, falls erforderlich, Massnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen (Brunner, 2020).
Anzeichen, Risikofaktoren (familiäres Umfeld oder auch Phasen der «Entwicklungskrise» des Kindes), Schutzfaktoren, Bewertungsskalen für Stabilität und Instabilität bei Säuglingen (siehe Tabelle) oder bei Kleinkindern usw.: Die von Kinderschutz Schweiz veröffentlichten Leitfäden vereinen sowohl zahlreiche theoretische Grundlagen als auch konkrete Instrumente, um die Reflexion und die berufliche Praxis zu unterstützen – sowohl bei der Erkennung als auch bei der Unterstützung von Familien: siehe Brunner (2020) und Lips et al. (2020).
Anzeichen von Stabilität und Instabilität beim Säugling
Brunner, 2021
| Stabilität | Instabilität | |
| Autonomes System | gute Atmung; stabile Hautfarbe; stabile Verdauung | unregelmässige Atmung; gepresste Töne; veränderte Hautfarbe; Verdauungsprobleme |
| Motorisches System | normaler Tonus; weiche, koordinierte, gezielte Bewegungen entsprechend der Entwicklung | schlaffer oder überspannter Körper (Hypo- oder Hypertonus); zittrige, zuckende oder ungezielte Bewegungen |
| System der Schlaf- und Wachzustände | klare Wachheitszustände; altersentsprechendes Schlafverhalten; Konzentrationsfähigkeit entsprechend des Entwicklungsstands | keine klaren Wach- und Schlafzustände (überwiegend diffuse Zwischenzustände) |
| Erkundung der Umwelt | Neugierde; gemäss Entwicklungsstand Erkundung durch Lauschen, Nachblicken, mit dem Mund, mit den Händen | Desinteresse an der Umgebung |
| Verhalten in Beziehung zu anderen Menschen | Blickkontakt; Aufmerksamkeit bei Anregung; ausgeglichene Angeregtheit | kein Blickkontakt; ausgeprägtes Quengeln, Schreien |
| Selbstregulation | Möglichkeiten, sich selbst beruhigen, das Befinden selbst regulieren zu können bzw. zu beidem beitragen zu können | selbstberuhigendes Verhalten (Nuckeln etc.) funktioniert nicht |
«Fachpersonen in der frühkindlichen Betreuung sehen sich vielfältigen Anforderungen gegenüber: Sie müssen Verständnis für die individuelle Situation einer jungen Familie aufbringen, ihr bei Bedarf Ratschläge geben und, falls erforderlich, Massnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen.»
Gefährdung des Kindeswohls: Zweck einer Gefährdungsmeldung
Nicht jede Risikosituation im Leben eines Kindes führt auch zwangsläufig zu einer Kindeswohlgefährdung. Eine solche liegt dann vor, wenn die Grundbedürfnisse eines Kindes durch eine Handlung oder Unterlassung (meist der Eltern) nicht erfüllt werden oder wenn das Kind in seiner körperlichen oder geistigen Entwicklung gefährdet ist.
Meldepflicht, Melderecht, Berufsgeheimnis, Bedürfnisse des Kindes und Zweck einer Gefährdungsmeldung etc.: Diese Definitionen werden auf der Website von Kinderschutz Schweiz auf Deutsch, Französisch und Italienisch näher erläutert.
Quelle: Kinderschutz Schweiz, hier klicken
Siehe auch Djabri-Vanhooydonck, S. (2023) Kindesschutz: Die wichtige Rolle der Fachpersonen
«Obstetrica»;11,hier klicken.
Netzwerk «Gewaltfreie Erziehung»
Im Rahmen der Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch werden derzeit neue Qualitätsstandards ausgearbeitet, die vom Netzwerk «Gewaltfreie Erziehung» (dem auch der Schweizerische Hebammenverband angehört) geleitet werden. Diese Standards «schaffen erstmals einen gemeinsamen beruflichen Rahmen für Fachleute aus den Bereichen Bildung, Betreuung, Beratung, Gesundheit und Kinderschutz.
Sie zeigen auf, wie Gewalt frühzeitig erkannt, die Würde der Kinder geschützt und Eltern unter Rückgriff auf ihre eigenen Ressourcen begleitet werden können (Kinderschutz Schweiz, 2026). Es handelt sich hierbei um einen echten Paradigmenwechsel, der darauf abzielt, Fachleute und Eltern für Praktiken der gewaltfreien Erziehung zu sensibilisieren.
«Eltern unterstützen, Kinder schützen»: Was kann die Hebamme tun?
«Eltern unterstützen, Kinder schützen»: Der Schweizerische Hebammenverband bietet in Zusammenarbeit mit Kinderschutz Schweiz eine eintägige Weiterbildung für Hebammen an, die sich mit Strategien zur Erkennung von Gewalt und zur Unterstützung von Familien befasst.
Inhaltsübersicht: Grundsätze und Haltung in Bezug auf gewaltfreie Erziehung, Erkennen und Einordnen von psychischer Gewalt und emotionaler Vernachlässigung, gezielter Umgang mit Eltern, Strategien zum Abbau von elterlichem Stress, Beurteilung von Situationen zur Früherkennung möglicher Gefährdungen des Kindeswohls, Weitervermittlung an ergänzende Unterstützungsangebote.
«Eltern unterstützen – Kinder schützen»
Montag, 22. März 2027, Olten
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Für weitere Informationen und Anmeldung hier klicken
Literatur
- Bürgi-Dollet, S. (2026) Soutenir les parents, protéger les enfants. Formation Protection de l’enfance suisse / Fédération suisse des sages-femmes.
- Brunner, S. (2020) Früherkennung von Gewalt an Kleinkindern. Leitfaden für Fachpersonen im Frühbereich. Bern: Kinderschutz Schweiz. https://www.kinderschutz.ch/media/z3gdjq2u/kss_leitfaden_2_de_bf_web.pdf
- Djabri-Vanhooydonck, S. (2023) Kindesschutz: Die wichtige Rolle der Fachpersonen. Obstetrica; 11.
- https://www.e-periodica.ch/digbib/view?lang=de&pid=heb-003%3A2023%3A121%3A%3A97
- Lips, U. et al. (2020) Kindsmisshandlung – Kindesschutz. Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis. Bern: Kinderschutz Schweiz. https://www.kinderschutz.ch/media/4c1nd5op/kss_leitfaden_1_de_bf_web.pdf
- Pädiatrie Schweiz (2026) Nationale Kinderschutzstatistik 2025.
- https://www.paediatrieschweiz.ch/news/nationale-kinderschutzstatistik-2025/
- Kinderschutz Schweiz (o. D.) Zahlen in der Schweiz. https://www.kinderschutz.ch/themen/gewaltfreie-erziehung/zahlen-in-der-schweiz
- Kinderschutz Schweiz (2026a) Qualitätsstandards zur gewaltfreien Erziehung – Orientierungsrahmen für Fachpersonen. https://www.kinderschutz.ch/angebote/herunterladen-bestellen/qualitaetstandards_gfe
- Kinderschutz Schweiz (2026b) Ein Gesetz gegen Gewalt – doch viele Kinder erleben sie weiterhin. Medienmitteilung vom 30. Juni. https://www.kinderschutz.ch/uber-uns/medienmitteilungen/gfe_1_juli_2026
- Sidler, J. (2026) Eltern unterstützen – Kinder schützen. Weiterbildung Kinderschutz Schweiz / Schweizerischer Hebammenverband. https://e-log.ch/agenda/38-eltern-unterstuetzen-kinder-schuetzen
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