Gewalt früh erkennen: Definitionen und Ressourcen für Hebammen

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Gewalt früh erkennen: Definitionen und Ressourcen für Hebammen
28.09.2026
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Fachpersonen, die mit Familien in Kontakt stehen, haben die Pflicht, zum Kinderschutz beizutragen, indem sie Fälle von Gewalt oder Vernachlässigung erkennen, Familien beraten und unterstützen und – falls ihre Massnahmen nicht mehr ausreichen – Gefährdungssituationen melden. In der Praxis sind jedoch Unsicherheiten und «Grauzonen» die Regel. Dieser Artikel bietet theoretische Hintergrundinformationen sowie leicht zugängliche Ressourcen für Fachpersonen im perinatalen Bereich.

Jedes siebte Kind erleidet regelmässig körperliche Gewalt zu Hause, und fast jedes fünfte Kind ist regelmässig Opfer psychischer Gewalt (Kinderschutz Schweiz, o. D.). Mehr als 40 Prozent der betroffenen Kinder sind jünger als sechs Jahre, wie die neuesten von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie veröffentlichten Zahlen zeigen. Säuglinge und Kleinkinder sind dabei nach wie vor besonders gefährdet.
Zu beachten ist zudem, dass in mehr als zwei Dritteln der Fälle die Täter, die Gewalt gegen Kinder ausüben, Eltern oder andere Familienangehörige sind (Pädiatrie Schweiz, 2026).

Kurz- und langfristige Folgen

Die Kurzzeitfolgen von Gewalt gegen Kinder können sich unter anderem in Angststörungen, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen sowie delinquentem Verhalten äussern. Zu den Langzeitfolgen zählen auch Traumata, Suchtverhalten sowie weitere Störungen (Persönlichkeitsstörungen, dissoziative und sexuelle Störungen sowie Störungen in sozialen Beziehungen) (Djabri-Vanhooydonck, 2023).

«Bei Säuglingen und Kleinkindern sind folgende Folgen zu beobachten: Bindungsstörungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung, Entwicklungs-, Motorik- und Sprachverzögerungen sowie emotionale Reaktionen (Aggressivität, Wut, Ängste)» (Bürgi-Dollet, 2025).

Definition und Arten der Gewalt

Kindsmisshandlung ist «die nicht zufällige, bewusste oder unbewusste körperliche und/oder seelische Schädigung (durch aktives Handeln oder durch Unterlassung), eingeschlossen die Vernachlässigung kindlicher Bedürfnisse, durch Personen (Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Dritte), Institutionen und gesellschaftliche Strukturen, die zu Entwicklungshemmungen, Verletzungen oder zum Tode führt» (Lips et al., 2020).

Vernachlässigung (körperlich oder emotional), körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt sowie häusliche Gewalt, deren Zeuginnen und Zeugen Kinder sind, stellen allesamt Formen der Misshandlung dar.

Die Risikofaktoren sind vielfältig und hängen mit dem familiären Umfeld (Überlastung, Stress), der persönlichen Geschichte der Eltern sowie möglichen psychischen Störungen oder Abhängigkeiten zusammen.

Eine der Fragen, die sich Fachpersonen manchmal stellen, betrifft den Begriff des «guten Elternteils». Wann ist klar, was meiner eigenen Subjektivität entspringt und was objektiv eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt?Gemäss Brunner (2020) «Gefährdet nicht jedes einzelne nicht fürsorgliche Verhalten von Betreuungspersonen das Kindeswohl. (…) Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Signale eines Kindes regelmässig ignoriert oder missverstanden werden oder wenn auf die von ihm ausgesendeten Signale häufig keine angemessene und schnelle Reaktion erfolgt.»

Auch die Begriffe «Vernachlässigung» oder «psychische Misshandlung» können Anhaltspunkte liefern, wie sie in den Leitfäden für Fachpersonen objektiviert sind, die präzise Definitionen und Beispiele enthalten (siehe die beiden Kästchen unten).

Die Rolle der Fachpersonen und die Früherkennung

Fachpersonen in der frühkindlichen Betreuung sehen sich vielfältigen Anforderungen gegenüber: Sie müssen Verständnis für die individuelle Situation einer jungen Familie aufbringen, ihr bei Bedarf Ratschläge geben und, falls erforderlich, Massnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen (Brunner, 2020).

Anzeichen, Risikofaktoren (familiäres Umfeld oder auch Phasen der «Entwicklungskrise» des Kindes), Schutzfaktoren, Bewertungsskalen für Stabilität und Instabilität bei Säuglingen (siehe Tabelle) oder bei Kleinkindern usw.: Die von Kinderschutz Schweiz veröffentlichten Leitfäden vereinen sowohl zahlreiche theoretische Grundlagen als auch konkrete Instrumente, um die Reflexion und die berufliche Praxis zu unterstützen – sowohl bei der Erkennung als auch bei der Unterstützung von Familien: siehe Brunner (2020) und Lips et al. (2020).

 StabilitätInstabilität
  Autonomes Systemgute Atmung; stabile Hautfarbe; stabile Verdauung 
unregelmässige Atmung; gepresste Töne; veränderte Hautfarbe; Verdauungsprobleme  
  Motorisches Systemnormaler Tonus; weiche, koordinierte, gezielte Bewegungen entsprechend der Entwicklung  
schlaffer oder überspannter Körper (Hypo- oder Hypertonus); zittrige, zuckende oder ungezielte Bewegungen
 System der Schlaf- und Wachzustände
klare Wachheitszustände; altersentsprechendes Schlafverhalten; Konzentrationsfähigkeit entsprechend des Entwicklungsstands  
keine klaren Wach- und Schlafzustände (überwiegend diffuse Zwischenzustände)
  Erkundung der Umwelt
Neugierde; gemäss Entwicklungsstand Erkundung durch Lauschen, Nachblicken, mit dem Mund, mit den Händen  
  Desinteresse an der Umgebung
 Verhalten in Beziehung zu anderen Menschen  
Blickkontakt; Aufmerksamkeit bei Anregung; ausgeglichene Angeregtheit  
 kein Blickkontakt; ausgeprägtes Quengeln, Schreien
  Selbstregulation 
Möglichkeiten, sich selbst beruhigen, das Befinden selbst regulieren zu können bzw. zu beidem beitragen zu können
 selbstberuhigendes Verhalten (Nuckeln etc.) funktioniert nicht  

Netzwerk «Gewaltfreie Erziehung»

Im Rahmen der Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch werden derzeit neue Qualitätsstandards ausgearbeitet, die vom Netzwerk «Gewaltfreie Erziehung» (dem auch der Schweizerische Hebammenverband angehört) geleitet werden. Diese Standards «schaffen erstmals einen gemeinsamen beruflichen Rahmen für Fachleute aus den Bereichen Bildung, Betreuung, Beratung, Gesundheit und Kinderschutz.
Sie zeigen auf, wie Gewalt frühzeitig erkannt, die Würde der Kinder geschützt und Eltern unter Rückgriff auf ihre eigenen Ressourcen begleitet werden können (Kinderschutz Schweiz, 2026). Es handelt sich hierbei um einen echten Paradigmenwechsel, der darauf abzielt, Fachleute und Eltern für Praktiken der gewaltfreien Erziehung zu sensibilisieren.

Literatur

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